Einjährige Berufsfachschule Bauzeichner/-in

Ziel

Die einjährige Berufsfachschule Bauzeichner ist eine Vollzeitschule und beinhaltet sowohl Berufstheorie und Berufspraxis als auch Allgemeinbildung. Im berufspraktischen Bereich wird neben der Erlernung bauhandwerklichen Grundwissens das Verständnis von Bauzeichnungen durch tech­nisches Handzeichnen ebenso wie in der zweidimensionalen und dreidimensionalen Erarbeitung von Modellen und Bauplänen mithilfe von CAD-Software vermittelt. Der Abschluss der einjährigen Berufsfachschule Bauzeichner wird auf eine anschließende duale Berufsausbildung zum Bau­zeichner angerechnet, die nach insgesamt drei Jahren mit der Gesellenprüfung abschließt.

Unterricht (Angaben in Stunden pro Woche)

Religionslehre1
Deutsch1
Gemeinschaftskunde1
Wirtschaftskompetenz1
Berufsfachliche Kompetenz7
Technologiepraktikum2
Technisches Zeichnen4
Berufspraktische Kompetenz6
CAD6
Computeranwendung2
Englisch2
gesamt33

Der wöchentliche Unterricht nach der Lernfeldkonzeption beträgt 33 Stunden, wobei die berufs­praktische Kompetenz 20 Stunden, die Berufsfachliche Kompetenz und der allgemein bildende Bereich 13 Stunden umfassen. Unterrichtstage sind von Montag bis Freitag. Der berufspraktische Unterricht (Rechnergestütztes Arbeiten mit CAD, Zeichnen, Werkstatt und Betriebspraktikum) wird in modern eingerichteten Unterrichts- und Computerräumen sowie Schul­werkstätten mit Labors durchgeführt. Allgemeinbildender Unterricht wird in den Fächern Deutsch, Wirtschaftskompetenz, Gemein­schaftskunde und Englisch erteilt, berufstheoretische Grundlagen werden im Fach Berufsfachli­che Kompetenz gelegt. Neben der fachlichen Kompetenz werden die überfachlichen Kompeten­zen (Sozialkompetenz, Methodenkompetenz, Personalkompetenz) gefördert.

Aufnahme

In die einjährige Berufsfachschule können alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulab­schluss, Realschulabschluss oder Abitur, die die "Vereinbarung zum Besuch der einjährigen Berufsfachschule" mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen haben, aufgenommen werden. Schüler ohne Vorvertrag können nur aufgenommen werden, falls noch freie Plätze vorhanden sind. Ein erfolgreicher Abschluss der einjährigen Berufsfachschule wird in der Regel als erstes Ausbildungsjahr der Berufsausbildung anerkannt. Kommt nach dem Besuch der Berufsfachschule kein Ausbildungsverhältnis zustande, gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt.

Betriebspraktikum

Der/die Auszubildende und seine/ihre Erziehungsberechtigten schließen mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb einen Vorvertrag ab. Er enthält unter anderem die Pflichten des Betriebes und des/der Berufsfachschüler(in) und sonstige Vereinbarungen. Das Betriebspraktikum wird während der Schulzeit an zwei festgelegten Wochen abgeleistet. Es wird dringend empfohlen, auch in den Schulferien während zwei bis vier Wochen im Betrieb zu arbeiten. Die Betriebstage führen in die betriebliche Praxis im zukünftigen Ausbildungsbetrieb ein und ermöglichen einen Einblick in das Zusammenwirken der Bauberufe.

Schülerwohnheim

Eine Unterbringung im Schülerwohnheim des Landkreises Biberach, das sich auf dem Gelände des Berufsschulzentrums befindet, ist möglich. Anmeldung online über www.schuelerwohnheim.biberach.de oder über Tel. 07351/346-255.

Erziehungs- und Bildungsauftrag

Die Schule legt großen Wert auf ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag. Deshalb ist es erforderlich, dass der Schüler bzw. die Schülerin seinen/ihren ganzen Fleiß und seine/ihre Begabung einsetzt und eine solide Arbeitshaltung zeigt, um das Klassenziel zu erreichen. Es wird erwartet, dass der Unterricht pünktlich und regelmäßig besucht wird.

Kosten

Es besteht grundsätzlich Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetz­lichen Regelungen. Die Fahrgeldkosten werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen und einer monatlichen Eigenbeteiligung vom Landkreis Biberach übernommen. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die Kreisschul­verwaltung im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach, Zimmer 108 (Erdgeschoss), Tel. 07351/346-201. In besonders gelagerten Einzelfällen ist eine Förderung nach BAföG (zuständiges Landratsamt) möglich.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Karl-Arnold-Schule: www.kas-bc.de. Zusätzlich müssen die folgenden Unterlagen an der Schule eingereicht werden:

  • ausgedruckter und unterschriebener Online-Anmeldebogen
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie des Zeugnisses der zuletzt besuchten Klasse
  • Kopie des Vorvertrags zur Berufsausbildung oder schriftlichen Ausbildungsplatzzusage

Bei freien Schulplätzen ist eine Zulassung ohne Vorvertrag möglich. Das Abschlusszeugnis muss bis zum 1. Schultag nachgereicht werden.

Anmeldeschluss

Um eine Anmeldung bis 1. Mai wird gebe­ten, spätere Anmeldung ist aber möglich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Abteilungsleiter Morath (marcus.morath@biberach.de).

Anmeldung

Quellen
Berufenet.arbeitsagentur.de
Bibb.de

Voraussetzungen

  • Vereinbarung zum Besuch einer 1BFS oder schriftliche Zusage eines Ausbildungsbetriebes
  • Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Abschluss

  • Abschluss ersetzt das 1. Ausbildungsjahr im jeweiligen Ausbildungsberuf, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Anmeldezeitraum

  • Bauzeichner/-in:
    Jederzeit
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