Einjährige Berufsfachschule
Die Berufsfachschule vermittelt die theoretischen und praktischen Inhalte des ersten Ausbildungsjahres. Ein erfolgreicher Abschluss gilt gemäß der Anrechnungsverordnung als erstes Ausbildungsjahr der Berufsausbildung. Aufgenommen werden in der Regel alle Schüler mit Hauptschul-, Realschulabschluss oder Abitur, die mit einem Ausbildungsbetrieb einen Vorvertrag abgeschlossen haben.
Kommt nach dem Besuch der Berufsfachschule kein Ausbildungsverhältnis zustande, gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt.
Voraussetzungen
- Vorvertrag oder schriftliche Zusage eines Ausbildungsbetriebes
- Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Abschluss
- Abschluss ersetzt das 1. Ausbildungsjahr im jeweiligen Ausbildungsberuf, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
Anmeldezeitraum
- Zimmerer/-in:
Jederzeit - Bauzeichner/-in:
Jederzeit - Elektronik:
jederzeit - Fahrzeugtechnik:
jederzeit - Metalltechnik:
jederzeit - Installationstechnik:
jederzeit