Fachschule für Technik Maschinentechnik (Vollzeit)
Die Fachschule für Technik baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einschlägiger Berufserfahrung auf und befähigt leistungswilligen Facharbeitern den schnellen technologischen Wandel zu bewältigen und die sich daraus ergebenden Entwicklungen der Wirtschaft mitzugestalten. Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik werden während ihrer Ausbildung auf die vielfältigen technologischen und organisatorischen Aufgaben in den Betrieben des Maschinenbaus vorbereitet. Sie sind durch ihre Ausbildung in der Lage, in den Bereichen Konstruktion, Fertigung, Service, Qualitätsmanagement, Produktionsorganisation, Arbeits- und Ablaufplanung in der mittleren Führungsebene tätig zu sein.
Das Aufgabenfeld ist außerordentlich vielseitig und anspruchsvoll. Durch eigenständige Arbeit wird ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Selbständigkeit geschaffen. Handwerk, Industrie, Planungsbüros, Dienstleister o.ä. sind hierbei die potentiellen Arbeitgeber.
Unterricht
Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre (4 Semester) mit ca. 40 Stunden Unterricht pro Woche. Ausbildungsbeginn ist jeweils zum Schuljahresanfang. Im ersten Schuljahr werden die Grundlagen vermittelt. Das zweite Schuljahr dient der Vertiefung der Allgemeinbildung und der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in anwendungsbezogenen Fächern und endet mit einer Abschlussprüfung. Ihr Bestehen berechtigt zur Führung des Titels “Staatlich geprüfter Techniker“. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird den Schülern auch die Fachhochschulreife zuerkannt. Gleichzeitig mit der Ausbildung zum “Staatlich geprüften Techniker“ wird durch Zusatzunterricht eine REFA-Grundausbildung angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer den REFA-Grundschein.
Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Fachschule verlassen.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil und der Präsentation der Technikerarbeit. Schriftlich werden die Fächer Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch, Fertigungstechnik, Konstruktion und Produktionsorganisation geprüft.
Aufnahmevoraussetzung
- Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- a) die Abschlussprüfung in einem für die gewählte Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf sowie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 18 Monaten bei einer Regelausbildungsdauer von 3 ½ Jahren oder von mindestens 24 Monaten bei einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren oder von mindestens 36 Monaten bei einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren oder
b) eine einschlägige für die Ausbildung in der Fachschule förderliche Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren, wobei der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule oder eines einschlägigen Berufskollegs angerechnet werden kann. - Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Englischkenntnisse zumindest auf Niveau des Hauptschulabschlusses (fünf Jahre) .
Abschluss
- Staatlich geprüfter Techniker
- Fachhochschulreife
Die Qualifikationen der staatlich geprüften Techniker werden auf Niveau sechs, also Bachelorniveau, des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) und somit auch des EQR, eingestuft.
Kosten
Die Gebühr beträgt pro Semester derzeit 360,00 € und wird zum Semesterbeginn fällig. Die Rechnung erfolgt durch die Kreisschulverwaltung. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist eine Rückerstattung nicht möglich. Zu den Semestergebühren kommen noch Kosten für Lernmittel hinzu.
Bei Teilnahme an der freiwilligen REFA-Ausbildung oder Vorbereitung zur Ausbildereignungsprüfung entstehen zusätzliche Kosten.
Eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) / Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Stadt- und Landkreise beantragt werden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Karl-Arnold-Schule. Zusätzlich müssen folgende Unterlagen in beglaubigter Kopie eingereicht werden:
- ausgedruckter und unterschriebener Online-Anmeldebogen;
- Lebenslauf in tabellarischer Form;
- Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule;
- Abschlusszeugnis der Berufsschule;
- Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief;
- Arbeitszeugnisse (lückenlos seit der Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung)
- tabellarische Auflistung der Berufstätigkeit.
Anmeldungen mit unvollständigen Unterlagen werden bei der Vergabe nicht berücksichtig.
Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss ist der 15. März eines jeden Jahres. Die Aufnahmezusagen werden ab dem 20. März versandt.
Falls nach diesem Datum noch freie Schulplätze vorhanden sind, ist eine Anmeldung weiterhin möglich.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Herrn Rainer Erhart (erhart.rainer@kas-bc.de).
Auswahlverfahren
Sollten mehr Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen als Schüler in die Fachschule aufgenommen werden können, wird die Vergabe der Schulplätze nach dem in der Technikerverordnung (TVO) vorgeschriebenen Auswahlverfahrens durchgeführt.
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
- Berufsschulabschluss und Facharbeiterbrief in einem für die gewählte Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf
- Berufserfahrung
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Englischkenntnisse zumindest auf Niveau des Hauptschulabschlusses (fünf Jahre)
Abschluss
- Staatlich geprüfter Techniker
- Fachhochschulreife
Anmeldezeitraum
- Maschinentechnik (Vollzeit):
Die Anmeldung ist ab 01. Dezember möglich. Anmeldeschluss ist der 15. März. Falls nach diesem Datum noch freie Schulplätze vorhanden sind, ist eine Anmeldung weiterhin möglich.