Pressemitteilung - Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg werden positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig kontaktiert. Die Absonderungspflicht gilt aber weiterhin und wird durch die Ortspolizeibehörden kontrolliert.
Es gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:
- Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.
- Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage.
- Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung.
Pressemitteilung - Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement durch die Gesundheitsämtern