Einjährige Berufsfachschule Zimmerer/-in
Ziel
Die einjährige gewerbliche Berufsfachschule Bautechnik ist eine Vollzeitschule und dient der fachpraktischen und fachtheoretischen Berufsausbildung der Zimmerinnen und Zimmerer im 1. Ausbildungsjahr (Grundstufe). Grundlage der Ausbildung sind die einschlägigen vom Ministerium für Kultus und Sport erlassenen Bildungs- und Lehrpläne. Eine sich anschließende zweijährige Berufsausbildung in Betrieb und Schule schließt mit der Gesellenprüfung ab.
Unterricht (Angaben in Stunden pro Woche)
Religionslehre | 1 |
Deutsch | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 |
Wirtschaftskompetenz | 1 |
Berufsfachliche Kompetenz | 7 |
Technologiepraktikum | 2 |
Berufspraktische Kompetenz | 18 |
Englisch | 1 |
PC-Anwendungen im Lernfeld | 1 |
gesamt | 33 |
Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 33 Stunden, wobei der fachpraktische Bereich inklusive Technologiepraktikum 20 Stunden, der fachtheoretische Bereich und allgemeinbildende Bereich 13 Stunden umfasst. Unterrichtstage sind von Montag bis Freitag. Der fachpraktische Unterricht wird in den modern eingerichteten Schulwerkstätten unter Anleitung berufspraxiserfahrener Technischer Lehrer durchgeführt. Der allgemein bildende Unterricht in den Fächern Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde und Englisch sowie der fachtheoretische Unterricht nach Lernfeldern verläuft parallel zur praktischen Ausbildung und wird von wissenschaftlichen Lehrkräften der Karl-Arnold-Schule Biberach erteilt.
Aufnahme
In die einjährige Berufsfachschule können alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur, die die "Vereinbarung zum Besuch der einjährigen Berufsfachschule" mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen haben, aufgenommen werden. Schüler ohne Vorvertrag können aufgenommen werden, sofern freie Schulplätze vorhanden sind. Ein erfolgreicher Abschluss der einjährigen Berufsfachschule wird in der Regel als erstes Ausbildungsjahr der Berufsausbildung anerkannt. Kommt nach dem Besuch der Berufsfachschule kein Ausbildungsverhältnis zustande, gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt.
Betriebspraktikum
Der/die Auszubildende und seine/ihre Erziehungsberechtigten schließen mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb einen Vorvertrag ab. Er enthält unter anderem die Pflichten des Betriebes und des/der Berufsfachschüler(in) und sonstige Vereinbarungen. Das Betriebspraktikum wird während der Schulzeit an vier festgelegten Wochen abgeleistet. Üblich ist während der Berufsfachschule Zimmerer darüber hinaus, auch in den Schulferien im Betrieb zu arbeiten, dabei ist aber auf ausreichend freie Tage zu achten. Die Betriebstage führen in die betriebliche Praxis im zukünftigen Ausbildungsbetrieb ein und ermöglichen einen Einblick in das Zusammenwirken der Bauberufe.
Schülerwohnheim
Eine Unterbringung im Schülerwohnheim des Landkreises Biberach, das sich auf dem Gelände des Berufsschulzentrums befindet, ist möglich. Anmeldung online über www.schuelerwohnheim.biberach.de oder über Tel. 07351/346-255.
Erziehungs- und Bildungsauftrag
Die Schule legt großen Wert auf ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag. Deshalb ist es erforderlich, dass der Schüler bzw. die Schülerin seinen/ihren ganzen Fleiß und seine/ihre Begabung einsetzt und eine solide Arbeitshaltung zeigt, um das Klassenziel zu erreichen. Es wird erwartet, dass der Unterricht pünktlich und regelmäßig besucht wird.
Kosten
Es besteht grundsätzlich Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Die Fahrgeldkosten werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen und einer monatlichen Eigenbeteiligung vom Landkreis Biberach übernommen. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die Kreisschulverwaltung im Kreis-Berufsschulzentrum Biberach, Zimmer 108 (Erdgeschoss), Tel. 07351/346-201.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Karl-Arnold-Schule: www.kas-bc.de. Zusätzlich müssen die folgenden Unterlagen an der Schule eingereicht werden:
- ausgedruckter und unterschriebener Online-Anmeldebogen
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopie des Zeugnisses der zuletzt besuchten Klasse
- Kopie des Vorvertrags zur Berufsausbildung oder schriftlichen Ausbildungsplatzzusage
Das Abschlusszeugnis muss bis zum 1. Schultag nachgereicht werden.
Anmeldeschluss
Um eine Anmeldung bis 1. Mai wird gebeten, spätere Anmeldung ist aber möglich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Abteilungsleiter Morath (marcus.morath@biberach.de).
Anmeldung
Voraussetzungen
- Vereinbarung zum Besuch einer 1BFS oder schriftliche Zusage eines Ausbildungsbetriebes
- Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Abschluss
- Abschluss ersetzt das 1. Ausbildungsjahr im jeweiligen Ausbildungsberuf, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
Anmeldezeitraum
- Zimmerer/-in:
Jederzeit