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Einjährige Berufsfachschule

Die Berufsfachschule vermittelt die theoretischen und praktischen Inhalte des ersten Aus­bildungs­jahres. Ein erfolgreicher Abschluss gilt gemäß der Anrechnungsverordnung als erstes Ausbildungsjahr der Berufsausbildung. Aufgenommen werden in der Regel alle Schüler mit Hauptschul-, Realschulabschluss oder Abitur, die mit einem Aus­bildungs­betrieb eine Vereinbarung zum Besuch einer Berufsfachschule abgeschlossen haben.

Kommt nach dem Besuch der Berufsfachschule kein Ausbildungsverhältnis zustande, gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt.

Hinweis zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Voraussetzungen

  • Vereinbarung zum Besuch einer 1BFS oder schriftliche Zusage eines Ausbildungsbetriebes
  • Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Abschluss

  • Abschluss ersetzt das 1. Ausbildungsjahr im jeweiligen Ausbildungsberuf, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Anmeldezeitraum

  • Zimmerer/-in:
    Jederzeit
  • Bauzeichner/-in:
    Jederzeit
  • Elektronik:
    jederzeit
  • Fahrzeugtechnik:
    jederzeit
  • Metalltechnik:
    jederzeit
  • Installationstechnik:
    jederzeit
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