Einjährige Berufsfachschule Installationstechnik

Die einjährige Berufsfachschule Metall mit dem Schwerpunkt Installation ist eine Vollzeitschule und dient der praktischen und theoretischen Berufsausbildung der Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr.

Der Abschluss der einjährigen gewerblichen Berufsfachschule berechtigt die Schüler ein Ausbildungsverhältnis im 2. Ausbildungsjahr zu beginnen.

Die Lehrpläne für die berufstheoretische und berufspraktische Ausbildung sind mit den dualen Partnern abgestimmt, so dass der Besuch der einjährigen gewerblichen Berufsfachschule als erstes Ausbildungsjahr auf die Berufsausbildung als Anlagenmechaniker angerechnet wird.

Die somit erreichte Berufsausbildung bietet die Grundlage sowohl für einen sicheren Beruf als auch für weitere Aufstiegsmöglichkeiten, wie z.B. Meister, Techniker, Ingenieur usw.

Unterrichtsinhalte

Der Unterricht findet an vier Tagen in der Woche statt, die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 32 Stunden und dauert von Montag bis Freitag (fachpraktischer Unterricht 18 Stunden, fachtheoretischer und allgemein bildender Unterricht 14 Stunden).

Der praktische Unterricht zur Vermittlung einer handwerklichen Grundausbildung wird unter Anleitung von berufspraxiserfahrenen Technischen Lehrern (Meistern) durchgeführt. Der allgemeinbildende Unterricht in den Fächern Deutsch, Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde mit vertiefter Ausbildung im fachtheoretischen Unterricht verläuft parallel zur praktischen Ausbildung und wird von den Fachlehrern der Karl-Arnold-Schule erteilt.

Im Fach Berufspraktische Kompetenz findet zum Ende des Schuljahres eine Abschlussprüfung statt.

Betriebspraktikum

Der/die Auszubildende und seine/ihre Erziehungsberechtigten schließen mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb einen Vorvertrag, bzw. Ausbildungsvertrag ab. Er enthält unter anderem die Pflichten des Betriebes und des/der Berufsfachschülers(in) und sonstige Vereinbarungen.

Das Betriebspraktikum ist als Betriebstag (1 Tag pro Woche) organisiert, der/die Auszubildende hat im Rahmen des Betriebspraktikums ein Berichtsheft zu führen.

Während des Praktikums bleibt der Schülerstatus erhalten. Dadurch sind die Schüler bei Unfällen durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung abgesichert. Empfehlenswert ist der Abschluss einer freiwilligen Schülerzusatzversicherung zur Absicherung eines Haftpflichtrisikos bei Sachschäden.

Kosten

Die Karl-Arnold-Schule ist eine öffentliche Schule. Das bedeutet für die Schülerinnen und Schüler, dass der Besuch der Berufsfachschule kostenfrei ist. Ebenso werden keinerlei Gebühren für Prüfungen erhoben.

Auskünfte zur Ausbildungsförderung (z.B. BAföG) erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung an dem für Sie zuständigen Landratsamt.

Es besteht grundsätzlich Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Anfallende Fahrtkosten werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen und einer monatlichen Eigenbeteiligung vom Landkreis Biberach übernommen. Nähere Auskünfte hierüber erteilt die Kreisschulverwaltung im Kreis-Berufsschulzentrum unter 07351/436-201

Aufnahmevoraussetzungen

  • Vorvertrag oder schriftliche Ausbildungsplatzzusage eines Ausbildungsbetriebes Abschlusszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Diese Unterlagen müssen nach erfolgter Online-Anmeldung (Homepage der Karl-Arnold-Schule) an der Schule eingereicht werden.

Schüler, die keinen Ausbildungs- oder Vorvertrag aufweisen können, benötigen einen mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossenen Praktikantenvertrag.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Karl-Arnold-Schule. Zusätzlich müssen die folgenden Unterlagen an der Schule eingereicht werden:

  • ausgedruckte und unterschriebene Online-Anmeldebogen
  • Vorvertrag oder schriftliche Ausbildungsplatzzusage eines Ausbildungsbetriebes
  • ausgedruckter Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie vom Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule (kann nachgereicht werden).

Voraussetzungen

  • Vereinbarung zum Besuch einer 1BFS oder schriftliche Zusage eines Ausbildungsbetriebes
  • Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Abschluss

  • Abschluss ersetzt das 1. Ausbildungsjahr im jeweiligen Ausbildungsberuf, wenn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Anmeldezeitraum

  • Installationstechnik:
    jederzeit
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